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Allgemein Geschäftsbedingungen
AGB der Art of Energy Electrics GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Art of Energy Electrics GmbH (nachfolgend „Art of Energy“ genannt) mit dem Kunden abschließt.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen Art of Energy und dem Kunden getro􏰀en werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Darüber hinaus bestehen keine Abreden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 Angebote von Art of Energy sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt insbesondere auch für Angebote / Angaben in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht o. Ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten. Nicht bindend und ggf. nicht mehr aktuell in diesem Sinne sind bloße Katalogangaben oder Angaben auf Internetseiten. Technische Änderungen in Katalogen, Internetseiten und technischen Dokumentationen bleiben vorbehalten.
2.2 Die vom Kunden unterzeichnete schriftliche Auftragsbestätigung ist ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung.
2.3 Art of Energy ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Rechnungsstellung (Vorauszahlung, vgl. Pkt. 5, 5.2) anzunehmen.
2.4 Vertragsgegenstände sind die in der Bestellung und im zugrunde liegenden Angebot bezeichneten Produkte und Montagedienstleistungen. Die Lieferung eines bestimmten Fabrikats von Photovoltaik-Generator (Module) und Wechselrichter sowie eines bestimmten Modelltyps wird ausdrücklich bis zum Vertragsschluss nicht zugesichert. Die Auswahl der einzelnen Komponenten tri􏰀t Art of Energy.
2.5 Die Annahme der Bestellung durch Art of Energy erfolgt vorbehaltlich der Zusage durch das Energieversorgungsunternehmen (Netztauglichkeitsprüfung) und der technischen Realisierbarkeit sowie der Selbstbelieferung durch ihre Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und Vorauszahlungen werden unverzüglich erstattet.
2.6 Art of Energy ist nicht zur höchstpersönlichen Leistungserbringung hinsichtlich der Montagedienstleistung verpflichtet.
2.7 Die auf Internetseiten abrufbaren und ggf. sonstigen Unterlagen von Art of Energy abgebildeten sowie mittels der von Art of Energy zur Verfügung gestellten „Wirtschaftlichkeitsberechnungen“ dienen lediglich einer groben Abschätzung der Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage. Die Berechnung kann nur eine Orientierung über die mögliche Rentabilität der Anlage geben – aber keine Sicherheit. In die Berechnung fließen unsichere Annahmen über die künftige Strompreisentwicklung, den Stromertrag, laufende Betriebskosten, usw. ein und jegliche Berechnung steht unter dem Vorbehalt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen unverändert bleiben, insbesondere die Vergütungssätze nach EEG. Sonstige gewährte Förderungen der Finanzierung durch die KfW sind ebenso wenig berücksichtigt wie mögliche steuerliche Gesichtspunkte. Art of Energy weist ausdrücklich darauf hin, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen jederzeit geändert werden können. Der Kunde ist sich im Klaren, dass er aus diesem Grund immer mehrere Szenarien durchrechnen sollte und von vorsichtigen Annahmen ausgehen muss.
3. Überlassene Unterlagen An der Kundenbroschüre mit Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen (Individualberechnung verbrauchsorientiert) und sonstigen Unterlagen behält sich Art of Energy das Eigentums- und Urheberrecht vor. Unbeschadet sind Rechte Dritter an diesen Unterlagen. Diese Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt werden, es sei denn, Art of Energy erteilt dem Kunden die ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
4. Vertragsdurchführung
Sofern es im Zuge einer fachgerechten Montage zu Beschädigungen von Dachziegeln bzw. Firstziegeln kommt, wird Art of Energy den entstandenen Schaden beheben.
4.1 Genehmigungen: Art of Energy setzt voraus, dass die ö􏰀entlich-rechtlichen Anforderungen, insbesondere der jeweiligen Landesbauordnung und des Denkmalschutzgesetzes, durch Sie eingehalten werden. Wir übernehmen nicht die Kosten für die entsprechende Prüfung oder für die eventuell erforderliche Scha􏰀ung von entsprechenden Voraussetzungen – beides ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Vertrages.
4.2 Ihre Aufklärungspflichten: Sie sind verpflichtet alle von uns angefragten Informationen über die Art und Bescha􏰀enheit des Daches umfänglich und wahrheitsgemäß anzugeben.
4.3 Baufreiheit des Daches: Sie sind verpflichtet, die Dachflächen, auf denen das Solarstrom-System installiert werden soll, in einem baufreien Zustand zu halten. Insbesondere sind z.B. Satellitenantennen oder andere Dachaufbauten durch Sie zu versetzen.
4.4 Schutzerdung: Die Herstellung der für das Solarstrom-System ggf. erforderlichen Schutzerdung gehört nicht zum Leistungsumfang von Art of Energy es sei denn, aus dem Angebot ergibt sich etwas anderes.
5. Preis und Zahlung
5.1 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wie in der Bestellung ausgezeichnet (inkl. Umsatzsteuer). Art of Energy wird die gesetzliche Umsatzsteuer in der Rechnung gesondert ausweisen.
5.2 Nach Eingang der verbindlichen Bestellung stellt Art of Energy dem Kunden 40% des Bruttogesamtpreises als Vorauszahlung in Rechnung. Weitere 40% des Bruttogesamtpreises sind 10 Tage vor Montagebeginn fällig. Die restlichen 10% sind bei Inbetriebnahme der Anlage sofort zur Zahlung fällig.
5.3 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind folgende Leistungen in unserem Angebot enthalten: Kristalline Module mit Hersteller-PerformanceGarantie (90% nach 10 Jahren und 80% nach 25 Jahren gemäß Moduldatenblatt), Montagesystem (Unterkonstruktion mit Profilen), Anlagenplanung vom Fachmann; Anlieferung aller Komponenten und Montage durch Fachbetrieb; elektrische Installation DC- (Gleichstrom) und AC- (Wechselstrom) Seite mit Anschluss des Wechselrichters an den Stromzähler; Installation des Speichersystems mit Einbindung in das Hausnetz; Antrag auf Netzanschluss beim Energieversorger inkl. Fertigstellungsanzeige; Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur, Übergabe umfangreicher Dokumentation.
5.4 Die Leistung der PV-Anlage wird von der Anzahl und Leistung der verwendeten Module bestimmt. Die Leistung der installierten PV-Anlage kann aber auch höher ausfallen, als in der Bestellung angegeben. Es handelt sich dabei um Herstellerangaben des Modulproduzenten.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn Art of Energy zahlungsunfähig ist und / oder seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Art of Energy anerkannt sind.
7. Lieferzeiten
7.1 Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.
7.2 Die Einhaltung schriftlich bestätigter „verbindlicher Liefertermine“ steht unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer.
7.3 Schriftlich bestätigte verbindliche Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von Art of Energy verlassen hat, oder wenn die Ware ohne Verschulden von Art of Energy nicht rechtzeitig abgesendet werden kann bzw. die Versandbereitschaft mitgeteilt wird.
7.4 Der Beginn der von ART OF ENERGY angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, insbesondere Zahlungseingang. Der Kunde ist zudem verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, a) dass ein ungehinderter Montagebeginn möglich ist, das heißt insbesondere der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Lastfahrzeuge) sichergestellt ist; b) das ein Strom- und Wasseranschluss genutzt werden kann; c) ausreichend Lager- und Arbeitsplatz bis zum Abschluss der Arbeiten zur Verfügung zu stehen;
7.5 Art of Energy ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.

7.6 Wird Art of Energy trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen), auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten eintreten, gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird Art of Energy in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird Art of Energy von ihren Leistungspflichten befreit und der Kunde erhält seine Vorauszahlung vollständig zurück.
7.7 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Art of Energy berechtigt, den ihr hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
7.8 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben wegen eines Lieferverzuges des Verkäufers unberührt.
8. Versand, Gefahrübergang
8.1 Der Versand erfolgt nach Wahl von Art of Energy transportversichert durch eine Spedition oder durch Selbstvornahme (Montageteams). Die Kosten von Versand und Transportversicherung trägt Art of Energy.
8.2 Die Lieferung ist vom Kunden bei Übernahme vom Spediteur auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind in dem Speditionsübergabeprotokoll schriftlich zu vermerken. ART OF ENERGY ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten.
8.3 Mit der Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr auf diesen über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat und / oder in seine Verantwortung fällt, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über, wenn dieser sich in Annahmeverzug befindet.
9. Gewährleistung, Haftung
9.1 O􏰀ensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber ART OF ENERGY anzuzeigen. Das gilt nicht, wenn ART OF ENERGY den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Bescha􏰀enheit der Sache übernommen hat.
9.2 Die projektbezogene Statik (nach DIN 1055) unter Einbeziehung der Schneelastzone, Geländehöhe und der Windlast dokumentiert die Aufdachmontage und ist eine Leistung des Auftraggebers. Das Flächengewicht der Anlage je qm beträgt ca. 25 KG.
9.3 ART OF ENERGY behält sich ausdrücklich vor, dem Kunden zumutbare Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und -gestaltung, Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, auch ohne vorherige Ankündigung durchzuführen. Dies stellt keinen Mangel dar.
9.4 Farbabweichungen geringen Ausmaßes (z.B. herstellungsbedingt) gelten als vertragsgemäß und stellen keine Mängel dar.
9.5 Dem Kunden stehen alle gesetzlichen Gewährleistungsrechte des § 437 BGB zu. Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Gewährleistung („Nacherfüllung“) durch Nachbesserung (Verbesserung) oder im Fall des Verzuges durch Rücktritt oder Minderung erfolgen soll. ART OF ENERGY ist jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Gewährleistung zu verweigern, wenn sie unmöglich oder für ART OF ENERGY – jeweils verglichen mit der anderen Abhilfe – nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen.
9.6 Ist die Verbesserung unmöglich oder für ART OF ENERGY mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, so hat der Kunde das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Rücktritt. Dasselbe gilt, wenn die Nachbesserung zwei Mal fehlschlug – ausgenommen den Fall, dass sich insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den Umständen des konkreten Falls etwas anderes ergibt – oder ART OF ENERGY die Nacherfüllung verweigert. In diesen Fällen kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten; letzteres jedoch nur dann, wenn der Mangel nicht geringfügig ist.
9.7 Die Leistungs- und Produktgarantien der Hersteller der verwendeten Komponenten (PVModule, Speicher und Wechselrichter) werden ausschließlich von den Herstellern gewährt. Nach Ablauf der Gewährleistungsfristen sind Ansprüche aus diesen Garantien direkt gegen den Hersteller zu richten. Die Verkäuferin tritt insoweit alle Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegenüber den jeweiligen Herstellern an den Käufer ab, der die Abtretung bereits jetzt annimmt.
9.8 Geldersatz kann der Kunde nur verlangen, wenn sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für ART OF ENERGY mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Dasselbe gilt, wenn die Nachbesserung zwei Mal fehlschlug – ausgenommen den Fall, dass sich insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den Umständen des konkreten Falls etwas anderes ergibt – oder ART OF ENERGY die Nacherfüllung verweigert.
9.9 Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt.
9.10 ART OF ENERGY haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für a) von ART OF ENERGY verschuldete Schäden an Leben, Körper und Gesundheit; b) für Sach- und Vermögensschäden haftet ART OF ENERGY nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.11 Zulieferer von ART OF ENERGY sind keine Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB. 9.12 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt vom Vorstehenden unberührt.
9.13 Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen von ART OF ENERGY.
9.14 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel handelt.
10. Datenschutz
ART OF ENERGY verwendet die von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, EMail- Adresse, Telefonnummer) - und soweit im Rahmen der Finanzierung weitere Daten zur Verfügung gestellt werden – auch diese vertraulich und gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Auftragsdurchführung gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen weiter gegeben.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit dies zulässig vereinbart werden kann, Dinslaken.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit dieser AGB gilt, dass eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, jedoch wirksam ist und der Erfüllung des Vertrages dienlich ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ART OF ENERGY ELECTRICS GmbH, Stand Februar 2024.

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